Ein Privatgutachten ist eine gute Option zur schnellen Klärung von strittigen Sachverhalten am Bau. Es wird von einer Partei, ohne nötige Zustimmung der Gegenseite, in Auftrag gegeben. Die neutrale, sach- und fachkundige Erstellung eines Privatgutachtens ist dennoch selbstverständlich und für mich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige verbindlich. Das berücksichtigt die Gegenseite meist, so dass sich mit einem Privatgutachten zügig und ohne folgende Gerichtskosten eine Einigung erzielen lässt.

 

Privatgutachten erstelle ich für:

- Privatpersonen

- Versicherungen

- Firmen

- Institutionen

- Wohnungsbaugesellschaften

- etc.

 

Übrigens: nach dem BGB werden Privatgutachten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Beweisführung hinzugezogen.