Gerichtsgutachten werden nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt. Hierbei muss man zwei rechtliche Unterscheidungen treffen:
Selbständiges Beweisverfahren:
Ist ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgeschaltet ist. Es dient zur schnellen Beweismittelsicherung und zielt auf die Vermeidung eines zumeist langwierigen Gerichtsprozess. Der Antrag hierzu wird von einer Partei gestellt. Die Auswahl des Sachverständigen obliegt aber letztlich dem Gericht. Das neutrale, fundierte Gutachten dient somit zur Konfliktbegrenzung und klärt die strittige Sachlage meist ohne ein langwieriges Hauptverfahren.
Gerichtsverfahren:
Sollten alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung gescheitert sein, wird ein Hauptverfahren eröffnet. Das Gericht benennt zur Klärung der strittigen Sachverhalte einen neutralen Gutachter.
Der Sachverständige unterstützt somit das zuständige Gericht bei der Klärung aller strittigen Punkte und den entsprechenden Ursachen.